Mach mit!
Werde Mitglied in der Ortsfeuerwehr Schiffdorf!
Wir bieten gute Kameradschaft, Ausbildung und Feuerwehr-Technik, zudem das schöne Gefühl helfen zu können und für andere da zu sein.
Niedersächsischen Brandschutzgesetzes §12 (2):
Der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr kann als Vollmitglied angehören, wer
1. Einwohnerin oder Einwohner der Gemeinde ist oder für Einsätze regelmäßig zur Verfügung steht,
1. Einwohnerin oder Einwohner der Gemeinde ist oder für Einsätze regelmäßig zur Verfügung steht,
2. für den Einsatzdienst persönlich und gesundheitlich geeignet ist und
3. das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Der Einsatzabteilung kann auch angehören, wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr einer anderen Gemeinde angehört und für Einsätze regelmäßig zur Verfügung steht (Doppelmitglied).
Der Einsatzabteilung kann auch angehören, wer der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehr einer anderen Gemeinde angehört und für Einsätze regelmäßig zur Verfügung steht (Doppelmitglied).
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